§ 1 Allgemeines

1.1 - Für die Leistungen, die Geoindex AG (nachfolgend „Geoindex“ genannt) gegenüber dem gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets und unsere Hinweise zum Datenschutz. Es handelt sich um Dienstleistungen der Geoindex AG. Dazu zählen einschließlich, aber ohne Beschränkung, alle geografischen Informationsdienstleistungen. Allgemeine Informationen über die Produkte und Dienstleistungen von Geoindex sind für Geoindex nicht bindend.

1.2 - Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn Geoindex diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 - Geoindex behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine rückwirkende Änderung erfolgt nur zur Erfüllung einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Verpflichtung oder wenn dies für den Kunden vorteilhaft ist.

1.4 - Im Falle der Forderungseintreibung nach Zahlungsverzug wird ein Inkasso-Partner im jeweiligen Land des Schuldners beauftragt. Demzufolge gilt auch ab diesem Zeitpunkt das jeweilige Recht im jeweiligen Land des Schuldners.

§ 2 Grundlage der Geschäftsbeziehung

Ein Vertrag über eine der unterschiedlichen Dienstleistungen von Geoindex berechtigt den Kunden – nach Leistung des vereinbarten Entgelts – zur Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen. Dabei gelangen die jeweils gültigen Tarife und Konditionen sowie die vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie allenfalls weitere, besondere Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen zur Anwendung.

§ 3 Vertragsinhalt

3.1 - Gegenstand der Leistungserbringung von Geoindex und deren Partnern sind geografische Informationsdienstleistungen. Sie beinhalten in keinem Falle irgendwelche Rechte an Software, Lizenzrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte. Die Inanspruchnahme der Angebote durch den Kunden ist lediglich in dem durch diese AGB und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.

3.2 - Geoindex behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht insoweit nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von Geoindex ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

§ 4 Nutzungsumfang

4.1 - Die Dienstleistungen sind ausschließlich für die gewöhnliche Nutzung durch gewerbliche Kunden vorgesehen. Der Kunde hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die gesetzlich verboten sind oder die einen negativen Einfluss auf Geoindex haben können (in wirtschaftlicher oder technischer Beziehung oder hinsichtlich des Rufs). Die nachfolgende, nicht abschließende Liste enthält Handlungen, die als Vertragsbruch des Kunden erachtet werden:

  • Hacken (versuchtes Eindringen usw.),
  • Phishing (Ausspionieren anderer Internetnutzer usw.),
  • Spam (Versand von Massen-E-Mails),
  • die ununterbrochene und übermäßige Nutzung, das ununterbrochene Herunterladen.
  • Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Geoindex nicht berechtigt, die von Geoindex erbrachten Dienstleistungen an Dritte weiterzuverkaufen.

    4.2 - Im Zeitpunkt der Übermittlung an Geoindex räumt der Kunde Geoindex an den übermittelten Inhalten die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein, soweit der Umfang der Rechteeinräumung nicht für ein jeweiliges Leistungspakets ausdrücklich anderweitig geregelt ist:

  • das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
  • Hiervon abweichende, insbesondere erweiterte Nutzungsrechte können im Rahmen des vom Kunden jeweils in Anspruch genommenen Leistungspaketes festgelegt werden. Mangels einer ausdrücklichen Regelung macht sich Geoindex die Inhalte des Kunden insbesondere nicht zu eigen. Der Kunde sichert zu, dass Rechte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen oder eingeräumt werden.

    § 5 Vertragsschluss, Registrierung

    5.1 - Um die Leistungen nutzen zu können, muss sich der Kunde registrieren. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.

    5.2 - Der Kunde verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, einen Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszug und andere Unterlagen und Nachweise vorzulegen bzw. zu aktualisieren, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

    5.3 - Die kostenfreie Registrierung eines Benutzerkontos erfordert unter anderem einen Vor- und Nachnamen, eine E-Mail Adresse, eine Rechnungsanschrift sowie weitere Informationen, abhängig von der Art der gewünschten Nutzung. Das automatisierte Registrieren von Benutzerkonten ist nicht gestattet. Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten verantwortlich.

    5.4 - Der Vertrag zwischen Geoindex und dem Kunden kommt entweder mit der Bestellung durch den Kunden über einen Verkaufsmitarbeiter oder aber mit der Auftrags-, der Bestellungs- sowie/oder der Zahlungsbestätigung durch Geoindex zustande.

    5.5 - Erfolgt der Vertragsschluss über einen Mittelsmann (Mittelsmann bestellt auf eigenen Namen doch auf fremde Rechnung oder Mittelsmann bestellt auf fremden Namen und auf fremde Rechnung), haftet dieser solidarisch für die gesamte Bestellsumme.

    § 6 Leistungen

    Die Online-Dienste von Geoindex sind in der Regel an 7 Tagen während 24 Stunden verfügbar. Geoindex behält sich das Recht vor, diese Betriebszeiten einzuschränken und/oder aus technischen Gründen vorübergehend auszusetzen sowie die Produkte jederzeit zu modifizieren. Die Produkte unterliegen laufenden Änderungen und Anpassungen. Auch können Software-Updates oder technische Weiterentwicklungen Inhalt und Umfang der Produkte jederzeit ausbauen.

    § 7 Zahlung

    7.1 - Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellt Geoindex ihre Leistungen entweder sofort gegen Vorkasse (in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise), d.h.

  • via Paypal,
  • via Kreditkarte,
  • via Sofortüberweisung oder,
  • via Giropay
  • oder

    nach der Lieferung in Rechnung. Bei der Zahlung auf Rechnung wird das Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt. Die Rechnung kann mittels SEPA Credit Transfer (SEPA Überweisung) beglichen werden.

    Im Falle einer monatlichen Rechnungsstellung erstellt Geoindex eine Sammelrechnung mit den in Anspruch genommenen Leistungen zum 01. des Folgemonats. Die Sammelrechnung kann mittels SEPA Credit Transfer (SEPA Überweisung) beglichen werden.

    Geoindex behält sich das Recht vor, die verschiedenen Zahlungsmittel nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen.

    7.2 - Die von Geoindex gestellten Rechnungen sind, sofern keine Zahlungsfrist vermerkt ist und nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Im Verzugsfall ist Geoindex berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

    Ist der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, hat Geoindex weitergehend das Recht, externe Partner zur Bearbeitung des Inkassos hinzuzuziehen. Zudem trägt der Kunde alle weiteren Kosten, die durch seinen Zahlungsverzug entstehen.

    § 8 Haftung

    8.1 - Geoindex und der Kunde haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht vertraglich anders vereinbart.

    8.2 - Geoindex ist bemüht, den eigenen Datenbestand sowie jenen von Partnern zu pflegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten und Informationen bis zu einem gewissen Maße trotzdem Fehler enthalten können. Vorbehaltlich gesetzlicher Vorgaben bzw. einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung schließen Geoindex und deren Partner jegliche Garantie und Gewährleistung, insbesondere für Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit, Verwertbarkeit oder Eignung der Daten zu einem bestimmten Zweck, aus. Geoindex haftet nur für Verzögerungen und für Fehler, sofern ihr ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Sie haftet insbesondere nicht für Verfehlungen und Versäumnisse Dritter. Für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung der Produkte entstehen, haftet Geoindex nur, falls ihr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Geoindex in jedem Fall auf denjenigen Betrag beschränkt, welcher dem Kunden für das entsprechende Produkt in Rechnung gestellt wurde. In keinem Fall haftet Geoindex für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Geoindex haftet nicht für schadhafte Technik und für durch Computerviren, Spionageprogramme und/oder andere schädliche Computerprogramme (Malware, Spyware) bewirkte Schäden. Es besteht auch keine Haftung für die Folgen von Betriebsunterbrechungen, die durch Störungen aller Art entstehen oder die der Störungsbehebung, der Wartung und der Einführung neuer Technologien dienen. Dieselben Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Geoindex.

    § 9 Sorgfaltspflicht und Haftung des Kunden

    Alle von Geoindex bereitgestellten Informationen, Auskünfte und Berichte sind streng vertraulich zu behandeln. Benutzung und Verwendung dieser Informationen sind nur dem Kunden und dessen allfälligen Angestellten für deren eigene Zwecke gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, sein Benutzerkonto und im Speziellen seine Zugangsdaten (Passwort) nicht anderen Personen – auch nicht im gleichen Unternehmen – zur Verfügung zu stellen, sie zu schützen und vor Zugriffen Dritter sicher aufzubewahren, seine Kontaktinformationen und sonstigen Angaben bei der Registrierung wahrheitsgetreu auszufüllen und seinen Zugang nicht missbräuchlich oder übermäßig zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich sodann, die gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie die Vorschriften gemäss Datenschutzerklärung von Geoindex einzuhalten. Der Kunde ist für jeden Schaden verantwortlich, der aus einer Nichtbeachtung seiner Sorgfaltspflichten oder einem Verstoß gegen Urheberrechte entsteht, und zwar sowohl gegenüber Geoindex als auch deren Partnern.

    § 10 Urheber- und weitere immaterielle Rechte

    Geoindex behält sich bezüglich der Produkte inklusive Layout, Software und deren Inhalten sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Es ist untersagt, die Webseiten von Geoindex oder deren Inhalte ganz oder teilweise mittels technischer Hilfsmittel darzustellen (z. B. „Framing“). Eigentums- und Urheberrechte an allen zur Verfügung gestellten Daten und Dienstleistungen verbleiben bei Geoindex. Nutzungsrechte werden dem Kunden nur in dem Ausmaß eingeräumt, als dies zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend notwendig ist. Im Zweifel werden nur Nutzungsrechte und keine Urheber- und Eigentumsrechte übertragen. Der Kunde ist zur Weitergabe der Daten an Dritte nicht berechtigt.

    § 11 Vertretungsberechtigung

    Für die Leistungserbringung gilt gegenüber Geoindex, unabhängig von der im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsberechtigung, der oder die Mitarbeiter/in des Kunden als zur Vertretung befugt und ermächtigt, welche/r mit Geoindex mündlich, telefonisch oder schriftlich (durch Brief, Fax oder E-Mail) kommunizierte. Der Kunde trägt das Risiko für ungenügende Vertretungsberechtigung oder fehlende Legitimation seiner Mitarbeiter.

    § 12 API

    Geoindex stellt dem Kunden eine Schnittstelle (API) zur Kommunikation mit Software von Geoindex und/oder Drittanbietern zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat Geoindex in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf diese Schnittstelle aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz einzuschränken. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitbewerber von Geoindex zum Schaden von Geoindex über die Schnittstelle Daten migrieren oder die Infrastruktur über Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle von Geoindex gelieferten Daten innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages zu löschen und die Löschung Geoindex schriftlich zu bestätigen.

    § 13 Kommunikationsmittel und Übermittlungsfehler

    Geoindex ist berechtigt, alle Mitteilungen an den Kunden an die auf dem Vertrag aufgeführte und vom Kunden angegebene Zustell- oder E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer zu richten. Änderungen sind Geoindex vom Kunden rechtzeitig und schriftlich (durch Brief, Fax oder E-Mail oder mittels Änderung im persönlichen Bereich „Mein Konto“ auf geoindex.io) mitzuteilen. Der Kunde trägt das Risiko für Schäden aus der Nutzung von Kommunikations- und/oder Transportmitteln einschließlich Verlust, Verspätung oder falsche Übermittlung.

    § 14 Schlussbestimmungen

    14.1 - Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zug. Der Vertrag zwischen dem Kunde und Geoindex unterliegt dem Schweizer Recht.

    14.2 - Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch gewahrt durch die Übersendung einer PDF-Datei per Fax oder per E-Mail.

    14.3 - Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll – soweit rechtlich möglich – eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.